Webinar
Termin: 11.11.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Mittlerer Niederrhein

Im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten müssen Unternehmen insbesondere bei Auslandsgeschäften neben den länderspezifischen Besonderheiten auch die zahlreichen länderbezogenen Embargobestimmungen im Auge behalten. Gegenüber mehr als 30 Ländern hat die Europäische Union unterschiedlichste Regelungen eingeführt, die Verbote bzw. Beschränkungen beinhalten. Wegen der jeweils individuellen Ausgestaltung länderspezifischer Embargos ist die Zulässigkeit geplanter Exportgeschäfte in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Verstöße gegen Embargoregelungen ziehen regelmäßig empfindliche Strafen nach sich.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Iran