Für deutsche Unternehmen gehören die ESTA-Einreisegenehmigung und das B-1-Visum zu den beliebtesten und am häufigsten genutzten Möglichkeiten, kurzfristige Geschäftsreisen in die USA zu unternehmen. Gleichzeitig sorgen gerade diese beiden Optionen immer wieder für Unsicherheiten – und sind Quelle für Fehlentscheidungen. So darf nicht jede oder jeder Beschäftigte eines deutschen Unternehmens automatisch mit ESTA einreisen und selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist ESTA nicht immer die optimale Wahl. Das B-1 Visum wiederum steht zwar einem breiteren Personenkreis zur Verfügung und erlaubt auch eine längere Aufenthaltsdauer in den USA, berechtigt jedoch - ebenso wie ESTA - nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. "hands on"-Tätigkeit vor Ort.
Die Ausnahme zur Regel bildet jedoch das B-1 After-Sales Visum - interessant vor allem für Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten durch so genannten Commercial oder Industrial Workers. Diese Tätigkeiten sind allerdings an strenge Zugangsvoraussetzungen geknüpft.