Staatliche Exportkreditgarantien sind ein bewährtes Instrument zur Absicherung von wirtschaftlich oder politisch bedingten Exportrisiken. Die sogenannten „Hermesdeckungen” konzentrieren sich auf Entwicklungs- und Schwellenländer und bieten einen zuverlässigen Schutz vor Zahlungsausfällen in diesen Märkten. In manchen Fällen wird ein Auslandsgeschäft durch Hermesdeckungen überhaupt erst ermöglicht.
Durch die Gewährung von staatlichen Exportkreditgarantien wird das Risiko eines Zahlungsausfalls vom Exportunternehmen bzw. der finanzierenden Bank zum größten Teil auf den Bund übertragen. Sie stehen grundsätzlich allen deutschen Exporteuren mit ausreichender Wertschöpfung in Deutschland zur Verfügung, unabhängig vom Auftragswert und von der Größe des Unternehmens. Geschäfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) sind besonders förderungswürdig.
Die staatlichen Exportkreditgarantien sichern nicht nur klassische Warenexporte ab, sondern unter anderem auch Dienstleistungen, wie zum Beispiel Projektmanagement oder IT-Services für ausländische Kunden.