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Hybrid-Veranstaltung
Termin: 14.04.2027
Ort: Mannheim, online, Deutschland
Veranstalter: IHK Rhein-Neckar

Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden. Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das von den Industrie- und Handelskammern ausgestellte Carnet ATA/CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von derzeit 76 Abkommensländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart. Die Europäische Union, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen.

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Zoll und Einfuhr