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Webinar
Termin: 26.11.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Aachen

Seit dem 1. Mai 2026 wird das EU-Mercosur-Interimsabkommen vorläufig angewendet. Damit können Unternehmen im Handel mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay grundsätzlich von Zollvorteilen profitieren - vorausgesetzt, die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung und die erforderlichen Nachweise sind erfüllt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay