Webinar
Termin:
26.11.2026
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Aachen
Seit dem 1. Mai 2026 wird das EU-Mercosur-Interimsabkommen vorläufig angewendet. Damit können Unternehmen im Handel mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay grundsätzlich von Zollvorteilen profitieren - vorausgesetzt, die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung und die erforderlichen Nachweise sind erfüllt.