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Seminar
Termin: 26.09.2025
Ort: Karlsruhe, Deutschland
Veranstalter: IHK Karlsruhe

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  (LkSG) gibt Unternehmen einen großen Spielraum bei der Durchführung der Risikoanalyse und der Ergreifung angemessener und wirksamer Maßnahmen. Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen unterschiedslos bei allen Zulieferern Informationen einfordern, diese zur Unterzeichnung von umfangreichen und undifferenzierten Lieferanten- oder Verhaltenskodizes auffordern oder die gesetzlichen Anforderungen 1:1 entlang der Lieferkette weitergeben können. Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen bei der Umsetzung risikobasiert vorgehen.

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Lieferketten