Informieren Sie sich aus erster Hand und erfahren Sie von den Expertinnen und Experten des BAFA, wie Sie in Ihrer konkreten Situation mit den Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umgehen können. Erhalten Sie außerdem wertvolle Praxiseinblicke von einem mittelständischen Unternehmen, das bereits erfolgreich die Anforderungen des LkSG sowie Aspekte der Nachhaltigkeit in seine Geschäftsprozesse integriert hat – einschließlich der Einführung eines freiwilligen Risikomanagements.
Auch wenn Unternehmen nicht unmittelbar den gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen, gibt es Anforderungen großer Kunden, die ihrerseits zur Einhaltung verpflichtet sind. Auch wenn auf Bundesebene über eine Reform oder sogar die Abschaffung des LkSG diskutiert wird, hat die EU mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), dem sogenannten „europäischen Lieferkettengesetz“, bereits eine umfassende und EU-weite Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten vorbereitet.