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Webinar
Termin: 08.09.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Kassel-Marburg

Das US- (Re-)Exportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und gilt auch für Firmen außerhalb der USA. Ihre Waren, die sie aus den USA oder „Made in USA“ beziehen, unterliegen daher grundsätzlich dem US(Re-)Exportrecht. Vor einem Weiterverkauf sind die amerikanischen Exportkontrollvorschriften zwingend zu prüfen.

Sollten Sie amerikanische Güter (oder Software) außerhalb der USA in ihr Produkt (z. B. Maschine) einbauen, kann dies ebenfalls dem US-Exportrecht unterliegen.

Das Online-Seminar erklärt die zu beachtenden amerikanischen Exportvorschriften und stellt deren Umsetzung in der innerbetrieblichen Praxis dar.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, USA