Seminar
Termin:
31.03.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK-Exportakademie GmbH
Die Bewilligung des AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) gewinnt nicht erst mit dem Unionszollkodex (UZK) eine zentrale Bedeutung. Die Bewilligung des AEO bedeutet neben Vereinfachungen und Erleichterungen in der Zollabwicklung auch ein Prüfsiegel im sicheren internationalen Warenverkehr. Mit der Bewilligung gehen aber auch permanente Kontrollen der Zollverwaltung und die damit verbundenen Meldepflichten einher.