Wenn ein Unternehmen am globalen Warenverkehr teilnimmt, ist es empfehlenswert bzw. im Zusammenhang mit dem AEO Pflicht, eine Person zu benennen, die sich in den Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsverkehrs auskennt und sich dabei wohl und sicher fühlt.
Die Bezeichnungen für den "auserwählten" Mitarbeiter*in, der mit Zollaufgaben betraut wird, sind dabei vielfältig: Zollverantwortliche*r, Zollreferent*in, Ansprechpartner*in Zoll, Gesamtverantwortliche*r Zoll oder auch Zollbeauftragte*r.
Doch was steckt hinter dieser Aufgabe? Der / die Zollbeauftragte hat Rechte, Pflichten und entsprechende Verantwortungsbereiche. Alles rund um das Thema Haftung und wie Einbindung des Zollbeauftragten ins Unternehmen wird in unserem Seminar dargestellt.