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Seminar
Termin: 10.12.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Bonn/Rhein-Sieg

Wenn ein Unternehmen am globalen Warenverkehr teilnimmt, ist es empfehlenswert bzw. im Zusammenhang mit dem AEO Pflicht, eine Person zu benennen, die sich in den Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsverkehrs auskennt und sich dabei wohl und sicher fühlt.

Die Bezeichnungen für den "auserwählten" Mitarbeiter*in, der mit Zollaufgaben betraut wird, sind dabei vielfältig: Zollverantwortliche*r, Zollreferent*in, Ansprechpartner*in Zoll, Gesamtverantwortliche*r Zoll oder auch Zollbeauftragte*r.

Doch was steckt hinter dieser Aufgabe? Der / die Zollbeauftragte hat Rechte, Pflichten und entsprechende Verantwortungsbereiche. Alles rund um das Thema Haftung und wie Einbindung des Zollbeauftragten ins Unternehmen wird in unserem Seminar dargestellt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr