Wenn ein Unternehmen am globalen Warenverkehr teilnimmt, ist es empfehlenswert bzw. im Zusammenhang mit dem AEO Pflicht, eine Person zu benennen, die sich in den Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsverkehrs auskennt und sich dabei wohl und sicher fühlt.
Die Bezeichnungen für den "auserwählten" Mitarbeiter, der mit Zollaufgaben betraut wird, sind dabei vielfältig: Zollverantwortliche*r, Zollreferent*in, Ansprechpartner*in Zoll, Gesamtverantwortliche*r Zoll. Häufig wird die Bezeichnung Zollbeauftragte*r gewählt.
Doch was steckt hinter dieser Aufgabe? Der / die Zollbeauftragte hat Rechte, Pflichten und entsprechende Verantwortungsbereiche. Oft stellen sich die Mitarbeiter*innen die Fragen: Wer haftet im Zweifelsfall für was? Wie wird der/die Zollbeauftragte ins Unternehmen eingebunden? Und was ist bei einer Zollprüfung zu beachten?
Das Seminar beantwortet die Fragen und vermittelt den (zukünftigen) Zollverantwortlichen wichtige Hintergrundinformationen.
Der Zollbeauftragte - Schnittstelle zu Management und Behörden
Seminar
Termin:
26.06.2025
Ort:
Heilbronn, Deutschland
Veranstalter:
IHK Heilbronn-Franken