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Seminar
Termin: 26.06.2025
Ort: Heilbronn, Deutschland
Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken

Wenn ein Unternehmen am globalen Warenverkehr teilnimmt, ist es empfehlenswert bzw. im Zusammenhang mit dem AEO Pflicht, eine Person zu benennen, die sich in den Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsverkehrs auskennt und sich dabei wohl und sicher fühlt.

Die Bezeichnungen für den "auserwählten" Mitarbeiter, der mit Zollaufgaben betraut wird, sind dabei vielfältig: Zollverantwortliche*r, Zollreferent*in, Ansprechpartner*in Zoll, Gesamtverantwortliche*r Zoll. Häufig wird die Bezeichnung Zollbeauftragte*r gewählt.

Doch was steckt hinter dieser Aufgabe? Der / die Zollbeauftragte hat Rechte, Pflichten und entsprechende Verantwortungsbereiche. Oft stellen sich die Mitarbeiter*innen die Fragen: Wer haftet im Zweifelsfall für was? Wie wird der/die Zollbeauftragte ins Unternehmen eingebunden? Und was ist bei einer Zollprüfung zu beachten?

Das Seminar beantwortet die Fragen und vermittelt den (zukünftigen) Zollverantwortlichen wichtige Hintergrundinformationen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr