Wenn ein Unternehmen am internationalen Warenverkehr teilnimmt, ist es unerlässlich, eine fachkundige Person für Zoll- und Außenwirtschaftsangelegenheiten zu benennen, die sich in den Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsverkehrs auskennt und sich dabei wohl und sicher fühlt. Besonders im Rahmen des AEO-Status ist ein Zollbeauftragter sogar Pflicht.
Die Bezeichnungen für diese zentrale Position sind vielfältig: Ob Zollverantwortlicher, Zollreferent, Ansprechpartner Zoll oder Gesamtverantwortlicher Zoll - gemeint ist immer die Person, die für die Einhaltung der zollrechtlichen Vorgaben im Unternehmen sorgt. Meist wird hier die Bezeichnung Zollbeauftragter gewählt.
Doch was genau steckt hinter dieser verantwortungsvollen Aufgabe?
Welche Rechte und Pflichten hat ein Zollbeauftragter, und wie wird er optimal in die Unternehmensstruktur eingebunden?
Wer haftet im Zweifelsfall - und worauf ist bei einer Zollprüfung besonders zu achten?
Der Zollbeauftragte - Schnittstelle zu Management und Behörden
Seminar
Termin:
25.06.2026
Ort:
Heilbronn, Deutschland
Veranstalter:
IHK Heilbronn-Franken