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Seminar
Termin: 23.10.2023
Ort: Würzburg, Deutschland
Veranstalter: IHK Würzburg-Schweinfurt

Die Zollverwaltung erwartet vom exportierenden Unternehmen, dass es über eine funktionierende Exportkontrolle verfügt. Diese hat sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerzuspiegeln. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verlangt ebenfalls funktionierende exportkontrollrechtliche Prüfschritte und kann vom Exporteur verlangen, die bestehende Exportkontrolle schriftlich darzulegen. Vermehrt fordern dies aber auch Geschäftspartner von ihren Kunden, wie entsprechende Praxisfälle belegen. Dies umfasst die Einhaltung von Genehmigungspflichten für bestimmte Güter ebenso wie z.B. die Sanktionslistenprüfung und die Beachtung der Embargobestimmungen. Diese Prüfprozesse sind nach der Dual-use-VO nachzuweisen. Fehlen diese, wirkt sich das negativ auf das behördliche Risiko-Rating des Unternehmens aus.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge