Bei der Abwicklung internationaler Warengeschäfte sind zahlreiche zoll- und außen-wirtschaftsrechtliche Eckwerte zu beachten. Diese Vorgaben sind mit den innerbetrieblichen, kaufmännischen Aspekten wie Warenverfügbarkeiten, Qualität und technischen Parametern in Abgleich zu bringen. Geschäftliche Möglichkeiten international zu erkennen ist eines, deren optimierte Abwicklung sollte allerdings schon im Rahmen der Geschäftsanbahnung berücksichtigt werden.
Elektronische Ein-/Ausfuhranmeldungen in ATLAS, die Abgabe von Ursprungs-/Lieferanten-erklärungen oder die Beantragung einer EUR. 1, die systematische Planung und Realisierung einer Einfuhr, die Beachtung von Ein- und Ausfuhrrestriktionen sowie die Ablage/Archivierung von Zolldeklarationen und Kalkulationen für etwaige Nachprüfungen sind nur einige Punkte, die bei der Abwicklung von internationalen (Waren)Geschäften zu beachten sind. Aber auch im Handel mit Partnern innerhalb der Europäischen Union gelten statistische und umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungs- und Meldepflichten.
Die zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Abwicklung von internationalen Warengeschäften
IHK-Zertifikatslehrgang
Termin:
13.03.2025 –
11.06.2025
Ort:
Erfurt, Deutschland
Veranstalter:
IHK Erfurt