Seminar
Termin:
09.05.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Nordschwarzwald (Pforzheim)
Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei (§ 1 AWG). Dennoch können durch Rechtsverordnungen bestimmte Exporte beschränkt werden. Eine entsprechende Prüfung hinsichtlich einer Genehmigungspflicht hat jeder Exporteur vor jeder Ausfuhr vorzunehmen. Durch die Eingabe einer Codierungskennziffer in der Ausfuhranmeldung wird eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben, für deren Richtigkeit der Anmelder verantwortlich ist. Die Angabe unrichtiger Codierungskennziffern kann ahndungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.