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Seminar
Termin: 01.10.2025
Ort: online
Veranstalter: EIC Trier - IHK/Hwk-Europa- und Innova­tions­centre GmbH, IHK Trier, Handwerkskammer Trier, Enterprise Europe Network


Grenzüberschreitende Einsätze von Arbeitnehmern und Selbständigen gehören im EU-Binnenmarkt zum Tagesgeschäft. Vor allem in Grenzregionen wie der Großregion fallen Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat bei Arbeitnehmern oftmals auseinander. Zudem werden Mitarbeiter zur Ausführung von Arbeiten zeitweilig in andere EU-Länder entsandt oder arbeiten mitunter auch regelmäßig für einen oder mehrere Arbeitgeber in mindestens zwei EU-Ländern bzw. gehen in einem EU-Land einer unselbständigen und einem anderen EU-Land einer selbständigen Tätigkeit nach. Und auch die zeitweilige Arbeit im Home-Office bleibt bei Grenzpendlern weiterhin verbreitet. 

Bei solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten kommt es neben der Einhaltung der steuer- und arbeitsrechtlichen Normen und entsenderechtlicher Auflagen insbesondere auch auf den korrekten Umgang mit den Vorgaben des internationalen Sozialversicherungsrechts an. Denn Fehler bei der Zuordnung des anwendbaren nationalen Sozialversicherungsrechts können zu erheblichen Nachzahlungen und Verzinsungen führen. Die vollständige Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Abgaben ist hingegen nicht immer gewährleistet. 

Das Webinar verschafft anhand zahlreicher Fallbeispiele einen praxisnahen Einblick in die Systematik des internationalen Sozialversicherungsrechts in Europa und zeigt für Arbeitgeber die wichtigsten Compliance-Aspekte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf. Informationen zu den Vorgaben bei Teleworking runden das Programm ab.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge