Seminar
Termin:
04.09.2025 –
05.09.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Arnsberg
Sowohl beim Im- als auch beim Export muss in der Zollanmeldung für jede Ware eine Warennummer angegeben werden. Diese ist der Schlüssel für verschiedene Maßnahmen, die entsprechende Konsequenzen für die jeweilige Sendung haben. Bei der Einfuhr stehen hier regelmäßig die zu kalkulierenden Kosten im Mittelpunkt, für welche die Höhe des Zollsatzes, die Anwendung von Antidumpingzöllen, die Inanspruchnahme von Zollaussetzungen und viele weitere Maßnahmen von Bedeutung sind. Bei der Ausfuhr liegt der Schwerpunkt auf der Exportkontrolle – die Ermittlung der Warennummer ist Teil der Prüfung, ob z. B. Ausfuhrgenehmigungen zu beantragen oder Embargos zu beachten sind.