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Webinar
Termin: 01.06.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Mittlerer Niederrhein

Internationale Lieferbeziehungen mit den Mercosur‑Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) gewinnen für viele Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Mit dem EU‑Mercosur‑Abkommen, das ab dem 1. Mai 2026 vorläufig Anwendung findet, können künftig Zollvorteile genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die richtige Einordnung der im Abkommen vorgesehenen Herkunfts- und Präferenzvorgaben – ein Thema, das in der Praxis häufig Fragen aufwirft.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay