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Seminar
Termin: 19.06.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Köln

Seit vielen Jahren ist die Schweiz ein wichtiger Handelspartner für deutsche Unternehmen. Auch wenn das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU Vergünstigungen im Warenverkehr ermöglicht, sind zollrechtliche Anforderungen und Regelungen zu beachten.
Seit dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle mehr auf Industrieprodukte erhoben. Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz natürlich erhalten. Weiterhin sind Zollanmeldungen für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz notwendig. Allerdings stellt sich jetzt regelmäßig die Frage, ob noch Ursprungsnachweise gemäß Freihandelsabkommen erforderlich sind.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Schweiz