Seit vielen Jahren ist die Schweiz ein wichtiger Handelspartner für deutsche Unternehmen. Auch wenn das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU Vergünstigungen im Warenverkehr ermöglicht, sind zollrechtliche Anforderungen und Regelungen zu beachten.
Seit dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle mehr auf Industrieprodukte erhoben. Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz natürlich erhalten. Weiterhin sind Zollanmeldungen für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz notwendig. Allerdings stellt sich jetzt regelmäßig die Frage, ob noch Ursprungsnachweise gemäß Freihandelsabkommen erforderlich sind.
Und was ist mit der Berufsausrüstung für den Montageauftrag in der Schweiz? Diese Antwort vorweg: Auch hier sind weiterhin Zollformalitäten notwendig. Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bietet das Carnet A.T.A.
Exportabwicklung am Beispiel Schweiz
Webinar
Termin:
03.07.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK zu Köln