Die Schweiz zählt seit Jahren zu den wichtigsten Handelspartnern deutscher Unternehmen und bleibt ein attraktiver Absatz- und Beschaffungsmarkt. Gleichzeitig stellt der Warenverkehr mit der Schweiz Unternehmen weiterhin vor zoll- und außenwirtschaftliche Herausforderungen. Auch wenn seit dem 1. Januar 2024 in der Schweiz keine Einfuhrzölle mehr auf Industrieprodukte erhoben werden, sind die Zollabfertigung sowie die erforderlichen Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen nach wie vor zwingend zu beachten. In der Praxis ergeben sich dadurch neue Fragestellungen, etwa zur Notwendigkeit von Ursprungsnachweisen im Rahmen des Präferenzabkommens EU-Schweiz oder zu den weiterhin geltenden Formalitäten bei temporären Ausfuhren, zum Beispiel bei Montageeinsätzen mit Berufsausrüstung.
Exportabwicklung am Beispiel Schweiz
Seminar
Termin:
30.06.2026
Ort:
online
Veranstalter:
IHK zu Köln