Seminar
Termin:
30.09.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Rhein-Neckar
Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Die Aufgabe eines jeden Unternehmens besteht darin zu überprüfen, ob seine Lieferungen den Beschränkungen aus den Embargoverordnungen unterfallen oder aber seine Güter als Dual-Use- oder Rüstungsgüter in einer Güterliste gelistet sind. Weiterhin gilt es bestimmte Endverwendungen sowie die Endempfänger zu kontrollieren. Bestehen für die Lieferungen Genehmigungspflichten, ist gegebenenfalls beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen oder aber eine Allgemeine Genehmigung zu nutzen.