Das Exportkontrollrecht wird immer komplexer. Die neue Dual-Use-Verordnung, Änderungen in Sanktionslisten und Embargos, die Forderungen von US-Behörden nach Beachtung ihrer, für uns in der EU fremden rechtlichen Grundlagen und die Ausstrahlung des Exportkontrollrechts auf das Vertragsrecht, legen es nahe, die Materie verteilt über 2 Tage zu vermitteln. Die Seminare "Exportkontrolle - Grundlagen" am 5. März (9.00 Uhr bis 16.30 Uhr) und "Exportkontrolle - Vertiefung" am 6. März (9.00 Uhr bis 16.30 Uhr) können unabhängig von einander auch einzeln gebucht werden.
Um den Stoff anschaulich darzustellen und die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, eigene Lösungsansätze zu erarbeiten, werden die Teilnehmer von uns an beiden Tagen mit einem Computer ausgestattet. Unter Anleitung des Referenten werden dann zu den Seminarthemen Fälle bearbeitet und miteinander erörtert. Auf diese Weise werden die Seminarinhalte vertieft und prägen sich gleichzeitig besser ein.