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Seminar
Termin: 26.03.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Karlsruhe

Das geltende Exportkontrollrecht ist komplex und stellt Unternehmen nicht selten vor große Herausforderungen bei der Umsetzung. Alle Auslandslieferungen müssen auf mögliche Verbote oder Genehmigungspflichten aus den EU-Embargoverordnungen, der EU-Dual-Use-Verordnung und der deutschen Außenwirtschaftsverordnung hin überprüft werden. Möglich ist eine rechtssichere Abwicklung nur dann, wenn Struktur und Systematik des Exportkontrollrechts bekannt sind und im Unternehmen umgesetzt werden können. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge