Die Wissenschaft ist grundsätzlich frei – die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle setzen jedoch auch Wissenschaftler*innen Grenzen, nämlich dann, wenn es um den Transfer von sensitiven Waren oder von sensitivem Know-how ins Ausland bzw. an ausländische Personen geht. An einer Hochschule gibt es verschiedenste Berührungspunkte mit der Exportkontrolle. So können Beschränkungen der Exportkontrolle bspw. für internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporte von wissenschaftlichen Geräten, die Entwicklung neuer Technologien, die Einstellung bzw. Zusammenarbeit mit ausländischen Gastwissenschaftlern gelten. Hochschulen müssen diese Berührungspunkte kennen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.
Exportkontrolle und Wissenschaft
Herausforderung für Forschungseinrichtungen
Seminar
Termin:
12.09.2024
Ort:
online
Veranstalter:
IHK-Exportakademie GmbH