Die Europäische Union hat mit vielen Staaten außerhalb der EU Zollvergünstigungen (Präferenzabkommen) vereinbart. Dadurch können europäische Exporteure ihren Kunden im Drittland oft Einfuhrzoll ersparen. Voraussetzung ist, wenn für die Ware ein Ursprungsnachweis erstellt werden kann. Dazu gehören beispielsweise Lieferantenerklärungen, Ursprungserklärungen auf der Rechnung und Warenverkehrsbescheinigungen (EUR 1).
Um Ursprungsnachweise zu erhalten, müssen die entsprechenden Ursprungsregeln beachtet werden.
Vielen ist hierbei nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt und für das jeweilige Land anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
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