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Seminar
Termin: 07.09.2026
Ort: Siegen, Deutschland
Veranstalter: IHK Siegen

Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf 

  • die Genehmigungspflichten zu prüfen und
  • die zutreffenden Codierungskennziffern (Y901, X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben.  Die Codierung ist eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie verantwortlich sind!

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr