Informationsveranstaltung
Termin:
09.12.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Mittlerer Niederrhein
Die Ausfuhr bzw. Verbringung von kontrollierten Gütern erfordert in der Regel eine Genehmigung oder Erlaubnis. Ausfuhrgeschäfte mit kontrollierten Gütern sollten daher grundsätzlich mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf geplant werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Bearbeitungszeiten des jeweiligen Genehmigungsantrags durch die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen werden Ausfuhren/Verbringungen bestimmter Güter in Länder, die meist vergleichbare Exportkontrollstandards aufweisen, bereits von Amts wegen genehmigt (sogenannte Allgemeine Genehmigungen).