Viele deutsche Unternehmen sind vom US-Re-Exportrecht betroffen, ohne es zu wissen. Berührungspunkte könnten gegeben sein, wenn beispielsweise US-Güter aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Länder re-exportiert werden oder – in manchen Fällen – diese US-Güter als Vormaterialien in neue Produkte eingehen oder auch dann, wenn Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Da das US-Exportrecht nach US-Auffassung eine weltweite Gültigkeit entfaltet (sog. “exterritoriale Wirkung“), können auch deutsche Unternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sein. Das Online-Seminar gibt einen Überblick zu den einschlägigen US-Vorschriften und vermittelt deren Grundlagen. Auf dieser Basis können die Teilnehmer:innen in ihren Unternehmen geeignete Complinace-Maßnahmen vorbereiten. Verstöße gegen US-Vorschriften können auch für deutsche Unternehmen weitreichende Folgen wie beispielsweise (mitunter hohe) Bußgelder oder sogar einen Eintrag auf einer US-Sanktionsliste haben.
Grundlagen der US-Reexportkontrolle
Seminar
Termin:
08.05.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Lippe zu Detmold