Die regelmäßige Abgabe der statistischen Meldungen Intrastat Eingang oder Versendung ist bereits seit Einführung des Binnenmarktes gesetzlich gefordert. In der Praxis ergeben sich hierzu häufig immer wieder - auch neue - Fragestellungen. Die Vielzahl der verschiedenen Geschäftsvorfälle (z. B. Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Zulieferungen, Rückwaren usw.) stellen dabei immer wieder deutliche Probleme dar. Das Seminar zeigt, wie die statistischen Meldungen korrekt und effizient durchzuführen sind und gibt Antworten auf folgende Fragen: Was muss gemeldet werden? Gibt es Vereinfachungen? Wer ist in Sonderfällen meldepflichtig, zum Beispiel bei Reihen-, Dreiecksgeschäften, Werklieferungen? Welche Formen der Meldung gibt es (diverse elektronische Verfahren via Internet)?
Intrastat - Meldepflichten im EU-Warenverkehr
Webinar
Termin:
28.09.2023
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Rhein-Neckar