Für die Intrahandelsstatistik besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligten Unternehmen müssen dieser nachkommen. Das "Was", "Wie" und "Wann" sowie das Erkennen und praxisorientierte Lösen von Sonderfällen werden Ihnen hier vermittelt.