Seminar
Termin:
13.03.2024
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Siegen
Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Zum 1.1.2023 werden sich wieder einige Änderungen bei den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ergeben.
Ab Berichtsmonat Januar 2023 gelten neue Datenformate die zu berücksichtigen sind.
Im „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2023“ werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst.