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Seminar
Termin: 13.11.2025
Ort: Wuppertal, Deutschland
Veranstalter: Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid

Lieferantenerklärungen sind gängige Nachweise für den (präferenziellen) Ursprung einer Ware. Doch was genau bedeutet Präferenzursprung überhaupt? Wie definiert sich dieser Warenursprung und welche Besonderheiten bestehen beim Erstellen der Lieferantenerklärungen? Die ursprungsrechtliche Kalkulation ist für Binnenhandelsgeschäfte in vielen Fällen weiterhin erforderlich. Auch vor dem Hintergrund möglicher Kumulierungsanwendungen kommt dem Austausch von Lieferantenerklärungen für präferenzierte Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft eine tiefergehende Bedeutung zu, als viele Handelspartner dies häufig vermuten. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr

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