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Seminar
Termin: 18.11.2024
Ort: Potsdam, Deutschland
Veranstalter: IHK Potsdam

Lieferantenerklärungen haben den Zweck, einem Geschäftspartner verbindlich zu erklären, dass eine Ware die Präferenzursprungseigenschaft eines bestimmten Landes besitzt. Allerdings stellen sich Unternehmen häufig die Frage: „Muss ich eine solche Erklärung bei jeder Warenlieferung ausstellen?“

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr