Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern Abkommen geschlossen, durch die bei der Lieferung von Ursprungswaren weniger
oder kein Zoll anfällt. Die Waren müssen teilweise genau definierte Fertigungsprozesse durchlaufen, um in den Genuss dieser Zollpräferenzen zu gelangen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen mit Hilfe der Lieferantenerklärung. Die Regeln hierzu sind im europäischen Zollrecht und in den Handelsabkommen der EU verankert.
Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der Praxis tauchen zahlreiche Fragen zur Handhabung auf, unter anderem zur Warenbeschreibung, den Länderangaben und zur Kumulation. Diese Praxisfragen stehen im Mittelpunkt des Seminars.