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Seminar
Termin: 15.04.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Braunschweig

Die präferenzrechtliche Behandlung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr nimmt für europäische Unternehmen eine immer größere Rolle ein. Lieferantenerklärungen (LEs) dienen Exporteuren als vorgeschriebene Dokumente für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bei den Zollstellen in der EU. Dem Importeur wird in bestimmten Empfangsländern dadurch eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr ermöglicht. Exporteure mit einer zollamtlichen Bewilligung zum „ermächtigten Ausführer“ sowie „registrierte Ausführer (sog. REX) “sind ebenso verpflichtet, LEs von Zulieferern anzufordern und auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Die gleiche Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die für Warensendungen mit einem Wert unter 6.000 € eine Präferenzursprungserklärung auf ihren Handelsdokumenten abgeben wollen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr

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