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Seminar
Termin: 21.10.2026
Ort: Coburg, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Coburg

Die Europäische Union unterhält mit einer Vielzahl von Ländern sogenannte Präferenzabkommen.

Exporteure von Waren mit Sitz in der EU können ihren Kunden im Ausland meist den gesamten Einfuhrzoll ersparen (und dies bei der eigenen Preiskalkulation durchaus entsprechend berücksichtigen), wenn Sie für ihre Ware einen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr