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Seminar
Termin: 21.11.2024
Ort: Mosbach, Deutschland
Veranstalter: IHK Rhein-Neckar

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen.

Um den Nachweis der Ursprungseigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der praktischen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informationen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr