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Seminar
Termin: 06.05.2024  –  07.05.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Die EU hat mit vielen Ländern Präferenzabkommen geschlossen, die dazu führen, dass der Warenverkehr mit diesen Ländern bei Ein- und Ausfuhren zollfrei oder zumindest zollbegünstigt abgewickelt werden kann. Die Zollfreiheit oder Zollermäßigung kommt allerdings nur solchen Waren zugute, die die Regeln der Abkommen erfüllen und für die der Exporteur vor dem Versand eine Ursprungskontrolle durchgeführt hat

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr