Informationsveranstaltung
Termin:
27.05.2025
Ort:
Nürnberg, Deutschland
Veranstalter:
IHK Nürnberg für Mittelfranken,
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Bei der Risikoanalyse und bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen bietet das LkSG bewusst Gestaltungsspielraum. Dieser Spielraum bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen pauschal von allen Zulieferern Informationen einfordern oder umfangreiche, undifferenzierte Verhaltenskodizes zur Unterzeichnung vorlegen dürfen. Ebenso wenig ist es zulässig, gesetzliche Anforderungen eins zu eins an die gesamte Lieferkette weiterzugeben.