Das Meldewesen, die entsprechenden Vorschriften sowie die anzuwendenden Formulare und Kodierungen sind nicht immer selbsterklärend.
Abgesehen von bestimmten Embargovorschriften und Finanzsanktionen ist der Zahlungs- und Kapitalverkehr grundsätzlich frei. Der „einzige Preis“ für diese Freiheit sind die Meldepflichten gemäß dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das Meldesystem legt fest, dass grundsätzlich alle inländischen natürlichen und juristischen Personen meldepflichtig sind. Die Deutsche Bundesbank ist die zuständige Meldestelle für die vorgeschriebene elektronische Einreichung.
In diesem Seminar wird Ihnen gezeigt, wie mit allen Unklarheiten rund um die Meldungen umzugehen ist.