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Seminar
Termin: 06.05.2024
Ort: Hannover, Deutschland
Veranstalter: IHK Hannover

Die präferenzrechtliche Behandlung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr nimmt für europäische Unternehmen eine immer größere Rolle ein. Lieferantenerklärungen (LEs) dienen Exporteuren als vorgeschriebene Dokumente für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bei den Zollstellen in der EU. Dem Importeur wird in bestimmten Empfangsländern dadurch eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr ermöglicht. Exporteure mit einer zollamtlichen Bewilligung zum „Ermächtigten Ausführer“ sind ebenso verpflichtet, LEs von Zulieferern anzufordern und auf deren Richtigkeit zu überprüfen wie auch Unternehmen, die für Warensendungen mit einem Wert unter 6.000 € eine Präferenzursprungserklärung auf ihren Handelsdokumenten abgeben.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr