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Seminar
Termin: 15.05.2024
Ort: online
Veranstalter: EIC Trier - IHK/Hwk-Europa- und Innova­tions­centre GmbH, IHK Trier, Handwerkskammer Trier, Enterprise Europe Network


Mitarbeiter, die nach Luxemburg entsendet werden sollen, müssen im Vorfeld des Einsatzes im online-Portal der ITM gemeldet werden. Nur wenige Aktivitäten sind von den Entsendeauflagen befreit. Nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Dezember 2023 wurden die Luxemburger Entsendeauflagen erneut reformiert und damit auch die der Kontrollbehörde (ITM) vorzulegenden Dokumente reduziert. Die 2021 neu eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister wurden wieder abgeschafft. Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen nun auch einige Dokumente vor Ort digital oder in Papierform vorhalten. Zudem wurden die Auflagen rund um die Überwachungspflicht des Auftraggebers beim Einsatz von Nachunternehmern entschärft. 

 

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Luxemburg