Auslandseinsätze von Mitarbeitenden gehören für viele Unternehmen längst zum Alltag. Maschinen werden im Ausland montiert oder repariert, Kundenprojekte vor Ort begleitet, Niederlassungen unterstützt oder internationale Aufträge abgewickelt. Was aus betrieblicher Sicht oft kurzfristig organisiert werden muss, wirft rechtlich allerdings eine ganze Reihe von Fragen auf.
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an Mitarbeiterentsendungen deutlich gestiegen. Das gilt sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch bei Einsätzen in Drittstaaten. Je nach Zielland können arbeitsrechtliche Meldepflichten, sozialversicherungsrechtliche Nachweise, steuerliche Fragen sowie aufenthalts- oder gewerberechtliche Vorgaben zu beachten sein. Gerade für kurze Einsätze wird der damit verbundene Aufwand in der Praxis häufig unterschätzt.