Änderungen auf dem Gebiet des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, insbesondere zum Jahreswechsel, wirken sich auf die tägliche Abwicklung von Im- und Exportgeschäften aus. Auch wenn die zolltariflichen (Ver)Änderungen zum 1. Januar 2026 moderat ausfallen werden, rücken nichttarifäre Handelshemmnisse in den Fokus: Die Regularien zu den entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR), zum CO2-Grenzausgleichssystem sowie zur F-Gas-Verordnung sind nur einige Beispiele.
Die Weiterentwicklung und insbesondere Angleichung von IT-Systemen in der EU und in Deutschland forcieren die Möglichkeiten einer (binnen)grenzüberschreitenden Zollbehandlung: Die zentrale Zollabwicklung auf Basis in Deutschland erteilter Verfahrensvereinfachungen ist mit immer mehr Mitgliedstaaten darstellbar. Gerade Unternehmen, die Standorte im EU-Ausland haben, können hiervon profitieren.