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Seminar
Termin: 27.06.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Region Stuttgart


Die USA gehören zu den wichtigsten deutschen Handelspartnern: In kein anderes Land der Welt werden so viele deutsche Waren exportiert wie in die Vereinigten Staaten. Wer Produkte in die USA versenden oder sich dort mit einer Tochterfirma niederlassen möchte, sieht sich zwangsläufig mit den dort geltenden Regeln und Gesetzen konfrontiert.

Auch wenn das in Deutschland verbreitete Bild vom US-amerikanischen Produkthaftungsrecht als Schreckgespenst nicht unbedingt der Realität entspricht, handelt es sich doch um ein sehr komplexes und keinesfalls zu unterschätzendes Rechtsgebiet. Bei der Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit in den USA bedarf es aber nicht nur mit Blick auf den Bereich der Produkthaftung einer sorgfältigen Planung. Auch bei vielen weiteren Aktivitäten wie der Gründung einer US-Firma sowie der Anstellung oder Entsendung von Mitarbeitern müssen bei der Planung einige Fallstricke vermieden werden. Denn einer der häufigsten Gründe für das Scheitern des US-Geschäfts ist nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern unzureichende Informationen bei der Vorbereitung und fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der erste Schritt muss stimmen – dann steht einem erfolgreichen Einstieg auf den US-amerikanischen Markt nichts entgegen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, USA