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Webinar
Termin: 13.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK für die Pfalz (Ludwigshafen)

Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Auch Waren, die in der EU repariert und danach wieder ins Drittland überführt werden, können im Besonderen Verfahren der Veredelung verzollt werden.

Sie sind für die Reparaturabwicklung in Ihrem Unternehmen zuständig und wollen die Vorteile der Veredelung unkompliziert nutzen?

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge