Seminar
Termin:
10.09.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK zu Lübeck
Jede Ware, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert wird, muss zwingend in den Zolltarif eingereiht werden und eine so genannte Codenummer erhalten.
Von dieser Codierung der Ware hängen alle weiteren zollrechtlichen Maßnahmen ab. Von der Höhe der zu zahlenden Zölle über erforderliche Genehmigungen, Lizenzen, Ursprungszeugnisse bis hin zu möglichen Verfahrenserleichterungen beim Export oder Import der Waren bildet die richte Codenummer die Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren aller Zollformalitäten.
Einer der häufigsten Fehler bei Betriebsprüfungen durch die Zollverwaltung ist jedoch die falsche Einreihung der Waren in den Zolltarif.