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Seminar
Termin: 29.10.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Cottbus

Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Zu beachten sind Gesetze zu Verbringungsnachweisen (z. B. Gelangensbestätigung) ebenso wie Sonderregeln für innergemeinschaftliche Reihen- und Dreiecksgeschäfte. Im Rahmen der sog. „Quick Fixes“ sind bereits zum 01.01.2020 umfangreiche Änderungen bei der Dokumentation von USt.-Id.-Nummern, bei der Zusammenfassenden Meldung, bei Reihengeschäften und bei Konsignationslagern wirksam geworden. Die Vielzahl von Regelungen im Bereich der Lieferungen, Dienstleistungen und Werk-/ Montagelieferungen macht die Handhabung in der EU oft komplizierter als mit Drittländern und selbst gestandene Experten können schon einmal den Überblick verlieren, welche Vorschriften gelten und welche Erleichterungen/ Vereinfachungen es für Exporteure gibt.

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Zoll und Einfuhr