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Webinar
Termin: 10.09.2024
Ort: online
Veranstalter: EIC Trier - IHK/Hwk-Europa- und Innova­tions­centre GmbH, IHK Trier, Handwerkskammer Trier, Enterprise Europe Network


Im Vorfeld eines Einsatzes im EU-Ausland oder in der Schweiz müssen Entsendeunternehmen bis auf wenige Ausnahmen eine Entsendemitteilung abgeben, einen Ansprechpartner für die Kontrollbehörden benennen und diverse Dokumente als Nachweis der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Einsatzland bereithalten. Ausnahmen von den Entsendeauflagen sind nationalstaatlich geregelt und auch bei der Ausgestaltung der nationalen Entsendeauflagen gibt es zahlreiche Abweichungen. Bei Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen Vorgaben im Einsatzland oder die Entsendeauflagen drohen Bußgelder, Strafzahlungen und weitere Sanktionen. Zudem haften Auftraggeber solidarisch für die Regelverstöße von Nachunternehmern und unterliegen Überwachungs- und Informationspflichten.
Die Webinar-Reihe verschafft einen aktuellen Überblick über die Entsendeauflagen, die anwendbaren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die bei Regelverstößen verhängten Sanktionen in Frankreich, Österreich, der Schweiz, Belgien und Luxemburg.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweiz